wenn durch einen Eingriff in den Boden ein Bodendenkmal
freigelegt oder zerstört wird und somit als
Informationsträger über die kulturelle Vergangenheit
teilweise oder ganz verloren gehen könnte.
Deshalb erfolgen alle zu erbringenden Leistungen
und deren Art und Umfang
in Absprache mit und nach
den denkmalrechtlichen Vorgaben und Richtlinien der jeweils
zuständigen Fachbehörde.
Die gesamte Dokumentation wird sowohl
konventionell als auch digital (Standardsoftwarekompatibel), in folgenden Formen erstellt:
- Schriftlich (standardisierte Formulare, Protokolle),
- Zeichnerisch
- Fotografisch